Mittwoch, 18. März 2015
Blockupy Frankfurt am Main
Der 18.03.2015 hat in Frankfurt gezeigt, dass es durchaus möglich ist friedlich zu demonstrieren, aber er hat auch gezeigt, dass das Recht auf Meinungsfreiheit nicht missbraucht werden darf.
Blockupy selbst beruft sich dabei auf den 18. März als geschichtsträchtiges Datum, und führt dafür den Beginn der Pariser Commune 1871 an. Wer genau wissen möchte, was es damit auf sich findet bei Wikipedia eine entsprechende Erklärung. Deutlich interessanter für die heutigen Ereignisse ist aber ein Zitat, dass fälschlicherweise oft Voltaire zugeschrieben wird und während der französischen Revolution 1789 gerne verwendet wurde: " Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen“.
Dieser Satz prägt unsere westlichen Demokratien bis heute. Das was heute morgen in Frankfurt geschehen ist, steht aber im direkten Widerspruch zu einem anderen wesentlichen Leitsatz aus dieser Zeit: "Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt".
Der 18te März 2015 war kein guter Tag für Europa.
Mittwoch, 11. März 2015
Der Bietvertrag
Vor kurzem hat jemand auf gutefrage.net gefragt, wo er
Informationen zu einer Ausbietungsgarantie findet und die Antworten darauf waren
von gefährlichem Halbwissen geprägt. Deshalb möchte ich hier ein paar Worte zu möglichen Bietverträgen
sagen.
Bietverträge - oder auch Ausbietungsgarantie genannt- sind regelmäßig der
Grund, warum die übrigen Bieter im Versteigerungstermin das Nachsehen haben.
Zwar kann der Gläubiger die Immobilie nicht selbst verkaufen, aber er kann mit einem
Bietinteressenten im Vorfeld des Versteigerungstermins einen Vertrag schließen.
Darin verpflichtet sich der Interessent für das Grundstück einen vorher
frei verhandelten Preis zu bieten. Der Gläubiger hat dann die Sicherheit, dass
er mindestens diesen Preis bekommen wird.
Das alleine wäre aber kein Grund für den Bieter einen solchen Vertrag
abzuschließen, da der Vertrag in dieser Form für den Bieter nur Nachteile
enthält. Er muss ja ein verbindliches Gebot für das Grundstück abgeben. Ein
solcher Vertrag wäre sogar sittenwidrig.Makler verweisen daher gerne auf mögliche Vorteile wie zum Beispiel die
besonders günstige Finanzierung oder eine exklusive Vermarktung nur an den
Vertragspartner. Schaut man aber genauer hin, bekommt man eine günstige
Finanzierung auch ohne den Vertrag und eine exklusive Vermarktung bei einer
Zwangsversteigerung ist unrealistisch. Das Objekt hängt im Amtsgericht aus,
steht im Internet und in zahlreichen Versteigerungskalendern. Daher sollte man
nie den Vertragsentwurf des Maklers akzeptieren.
Interessant wird der Bietvertrag erst, wenn es sich um eine echte
Ausbietungsgarantie handelt. Diese garantiert dem Bieter, dass er die Konkurrenz
im Versteigerungstermin „ausbieten“ darf. Dafür dass der Bieter sich verpflichtet,
das vereinbarte Mindestgebot abzugeben, gewährt der Gläubiger einen
Überbietschutz. Der vereinbarte Überbietschutz bewirkt, dass
Sie mehr bieten dürfen, als Sie bezahlen müssen. Sie zahlen nur das vereinbarte
Mindestgebot, selbst wenn fremde Gebote Sie zwingen, mehr zu bieten.
Grundsätzlich ist es durch diese Konstruktion sogar möglich,
im ersten Termin den Zuschlag für weniger als 50 % vom Verkehrswert zu
erhalten, obwohl die Wertgrenzen noch gelten. Dabei handelt es sich nicht um
einen Rabatt, sondern um eine Preisspanne, in der der vereinbarte Mindestpreis gleichzeitig,
der zu zahlende Preis ist. Sobald die Preisspanne nach oben durchbrochen wird,
erlischt die gesamte Vereinbarung.
Obwohl Bietverträge die Verpflichtung enthalten, ein
Grundstück zu kaufen, muss der Vertrag nicht zwingend von einem Notar
beurkundet werden. Im Zwangsversteigerungsverfahren wird eine fehlende
Beurkundung nämlich mit dem Zuschlag geheilt. Daher sind sowohl ein
Notarvertrag als auch eine private Vereinbarung möglich. Dies wurde vom
Bundesgerichtshof in seiner Urteilsbegründung zu der Entscheidung BGH IV ZR
85/07 vom 16.01.2008 bestätigt.
Sie sollten daher darauf bestehen, dass Sie ihren eigenen Vertrag
vorlegen dürfen und dieser ohne Notar geschlossen wird. Mit dem Zuschlag wird
der Vertrag gültig.
Kleiner Tipp: Sie können in dem Vertrag grundsätzlich alles
vereinbaren, aber nur zwei Punkte sind im Zweifelsfall einklagbar: der
Überbietschutz und der Schadensersatz.
Kaufen oder Mieten?
In der heutigen Ausgabe berichtet das Handelsblatt über eine Studie des
Instituts für deutsche Wirtschaft (IW) Köln zur altbekannten Gretchenfrage, ob
Kaufen oder Mieten günstiger ist.
Darin kommen die Forscher zu der Erkenntnis, dass mit wenigen Ausnahmen Käufer trotz der gestiegenen Immobilienpreise Eigentümer deutlich günstiger fahren als Mieter.
Eigenheim oder Mietwohnung?
Als Begründung führen die Forscher vor allem die niedrigen Zinsen für Baufinanzierungen an. In Zeiten in den Käufer Ihre Wunschimmobilie für weniger als 2 % Zinsen bezahlen. Letztlich lässt sich dies leicht erklären, wenn man sich überlegt, dass Vermieter grundsätzlich eine Mietrendite Ihrer Objekte von über 4 % p. a. anstreben. Noch vor ein paar Jahren verlangten Banken neben der Tilgung 5 % Sollzinsen. Inzwischen gibt es Baugeld aber schon ab rund 1,5 % Zinsen, während der Vermieter immer noch gerne mindestens 4 % Rendite erwirtschaften möchte.
Warum Sie jetzt noch kaufen sollten - Handelsblatt 11.03.2015
Zur Studie :
http://www.iwkoeln.de/de/presse/pressemitteilungen/beitrag/deutscher-immobilienmarkt-kaufen-macht-fast-ueberall-noch-sinn-215715
Darin kommen die Forscher zu der Erkenntnis, dass mit wenigen Ausnahmen Käufer trotz der gestiegenen Immobilienpreise Eigentümer deutlich günstiger fahren als Mieter.
Eigenheim oder Mietwohnung?
Als Begründung führen die Forscher vor allem die niedrigen Zinsen für Baufinanzierungen an. In Zeiten in den Käufer Ihre Wunschimmobilie für weniger als 2 % Zinsen bezahlen. Letztlich lässt sich dies leicht erklären, wenn man sich überlegt, dass Vermieter grundsätzlich eine Mietrendite Ihrer Objekte von über 4 % p. a. anstreben. Noch vor ein paar Jahren verlangten Banken neben der Tilgung 5 % Sollzinsen. Inzwischen gibt es Baugeld aber schon ab rund 1,5 % Zinsen, während der Vermieter immer noch gerne mindestens 4 % Rendite erwirtschaften möchte.
Warum Sie jetzt noch kaufen sollten - Handelsblatt 11.03.2015
Zur Studie :
http://www.iwkoeln.de/de/presse/pressemitteilungen/beitrag/deutscher-immobilienmarkt-kaufen-macht-fast-ueberall-noch-sinn-215715
Immobilien ersteigern als Alternative in der Niedrigzinsphase
Viele Menschen verbinden mit Zwangsversteigerungen eine vermeintliche
Schnäppchenjagd für Abenteurer. Während es genug Informationen zum klassischen Wohnungskauf
gibt, war eine umfassende Unterstützung für Bieter bisher Mangelware. Mit dem neuen Handbuch für Bieter
aus dem Bottroper Four AIR Verlag wird der Kauf im Amtsgericht erstmals sicher
und planbar.
Seit die Europäische Zentralbank
die Sparzinsen für Tagesgeld und Festgeld faktisch abgeschafft hat, muss sich
jeder einzelne Anleger fragen, wie er sein Geld anlegen will. Als Sparer erhält
er weniger als 1 % Zinsen, während Baugeld so günstig ist wie nie. Immobilien
sind nicht nur deshalb die größte Anlageklasse in Deutschland: Immobilien sind
unabhängig von den Schwankungen der Börse und bieten langfristig Sicherheit.
Deshalb stellt sich auch Mietern die Frage, ob sie bei diesem niedrigen
Zinsniveau Mieter bleiben oder Eigentümer werden wollen.
Gerade weil in vielen
Regionen die Immobilienpreise 2014 stark gestiegen sind, macht die Art des
Immobilienerwerbs einen erheblichen Unterschied. Eine Zwangsversteigerung kann
immer noch eine günstige Kaufgelegenheit sein. Pro Jahr finden in Deutschland
ca. 40.000 Immobilienversteigerungen statt. Bei den meisten Versteigerungen handelt
es sich um einfache Standardfälle. Der Kauf vor
Gericht ist außerdem eine interessante Alternative zu einem herkömmlichen
Erwerb, weil die Erwerbsnebenkosten deutlich niedriger sind. Bieter zahlen z.
B. keine Maklerprovision.
Das Handbuch aus dem Four AIR
Verlag führt Bieter sicher zur eigenen Immobilie in der Zwangsversteigerung bis
zur Übergabe der Wohnung nach dem Zuschlag. Zum Einstieg in den Immobilienmarkt
erklärt das Buch Grundsätzliches zur Eigentumswohnung, wie man beispielsweise
die Teilungserklärung prüft, und hilft konkret bei der Finanzierung der
Wunschimmobilie. Es folgen ausführliche Informationen, was bei der Immobiliensuche
zu beachten ist und wie man eine Wohnung bewertet. Die Kapitel über den Ablauf
einer Zwangsversteigerung und welche Absprachen im Vorfeld mit der
Gläubigerbank möglich sind, enthalten keine allgemeinen Tipps, man solle z. B.
sich ein Limit setzen. Stattdessen werden Bietinteressenten in die Lage
versetzt, mit der Gläubigerbank auf Augenhöhe zu verhandeln. Dazu erklärt der
Autor Matthias Renner die taktischen Möglichkeiten der Banken und deren Grenzen.
Mithilfe der Grundbucheintragungen kann man die Höhe der Restschuld schätzen
und dies in den Verhandlungen über einen Bietvertrag mit der Gläubigerbank gewinnbringend für sich
einsetzen. Der Gewinner der Auktion steht häufig bereits im Vorfeld fest, weil
ein Bietvertrag mit
Überbietschutz ihm den Zuschlag garantiert.
Der Four AIR Verlag bietet auf
seiner Website dazu passend fertig vorbereitete Bietverträge und weitere leicht
verständliche Formulare rund um den Kauf einer Wohnung. Vor allem
der neuartige Gutachtenservice hilft bei der Identifizierung risikoarmer
Standardfälle. Der Gutachtenservice bewertet nach einem standardisierten
Verfahren gerichtliche Verkehrswertgutachten. Die Bewertung erfolgt mittels dem
Farbsystem einer Verkehrsampel. Die Einschätzung Grün wird nur vergeben, wenn
alle Kategorien mit Grün bewertet wurden. Dieser Service erleichtert vor allem
Einsteigern die Bewertung der Wohnungen und den Einstieg in den
Immobilienmarkt.
Die
Eigentumswohnung: Auswahl und Kauf von Immobilien in der Zwangsversteigerung
Taschenbuch: 204
Seiten
ebook: Kindle Edition
ISBN-10:
398171606X ASIN:
B00SR83SFQ
ISBN-13:
978-3981716061
ISBN-13: 978-3981716092
Kontakt
Four AIR GmbH
Fontanestr.12 B
46242 Bottrop
46242 Bottrop
Ihr Ansprechpartner: Matthias Renner
Telefon 0173/5338357
E-Mail matthias.renner@fourair.eu
E-Mail matthias.renner@fourair.eu
Die folgenden Downloads sind für Journalisten honorarfrei.
Der in 2015 neu gegründete Unternehmensbereich
Verlagswesen der Bottroper Four AIR GmbH ist spezialisiert auf Fachpublikation und Dienstleistungen rund um den Erwerb einer
Immobilie in der Zwangsversteigerung. Der Verlag bietet standardisierte
und daher kostengünstige Lösungen
für die Auswahl und den Kauf von Immobilien. Das Handbuch für Bieter hat es bei
bei amazon.de auf Anhieb in die Top 10 Bücher zur Zwangsversteigerung geschafft
Der Geschäftsführer Matthias Renner ist gelernter Bankkaufmann und absolvierte an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Essen ein berufsbegleitendes Studium der Betriebswirtschaftslehre. Er verfügt über 15 Jahre Berufserfahrung in einer großen deutschen Bank.
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