Mittwoch, 18. März 2015

Blockupy Frankfurt am Main



Der 18.03.2015 hat in Frankfurt gezeigt, dass es durchaus möglich ist friedlich zu demonstrieren, aber er hat auch gezeigt, dass das Recht auf Meinungsfreiheit nicht missbraucht werden darf.

Blockupy selbst beruft sich dabei auf den 18. März als geschichtsträchtiges Datum, und führt dafür den Beginn der Pariser Commune 1871 an.  Wer genau wissen möchte, was es damit auf sich findet bei Wikipedia eine entsprechende Erklärung. Deutlich interessanter für die heutigen Ereignisse ist aber ein Zitat, dass fälschlicherweise oft Voltaire zugeschrieben wird und während der französischen Revolution 1789 gerne verwendet wurde: " Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen“.

Dieser Satz prägt unsere westlichen Demokratien bis heute. Das was heute morgen in Frankfurt geschehen ist, steht aber im direkten Widerspruch zu einem anderen wesentlichen Leitsatz aus dieser Zeit: "Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt".

Der 18te März 2015 war kein guter Tag für Europa.

Mittwoch, 11. März 2015

Der Bietvertrag



Vor kurzem hat jemand auf gutefrage.net gefragt, wo er Informationen zu einer Ausbietungsgarantie findet und die Antworten darauf waren von gefährlichem Halbwissen geprägt. Deshalb möchte ich  hier ein paar Worte zu möglichen Bietverträgen sagen. 

Bietverträge - oder auch Ausbietungsgarantie genannt- sind regelmäßig der Grund, warum die übrigen Bieter im Versteigerungstermin das Nachsehen haben. Zwar kann der Gläubiger die Immobilie nicht selbst verkaufen, aber er kann mit einem Bietinteressenten im Vorfeld des Versteigerungstermins einen Vertrag schließen. 

Darin verpflichtet sich der Interessent für das Grundstück einen vorher frei verhandelten Preis zu bieten. Der Gläubiger hat dann die Sicherheit, dass er mindestens diesen Preis bekommen wird.
Das alleine wäre aber kein Grund für den Bieter einen solchen Vertrag abzuschließen, da der Vertrag in dieser Form für den Bieter nur Nachteile enthält. Er muss ja ein verbindliches Gebot für das Grundstück abgeben. Ein solcher Vertrag wäre sogar sittenwidrig.Makler verweisen daher gerne auf mögliche Vorteile wie zum Beispiel die besonders günstige Finanzierung oder eine exklusive Vermarktung nur an den Vertragspartner. Schaut man aber genauer hin, bekommt man eine günstige Finanzierung auch ohne den Vertrag und eine exklusive Vermarktung bei einer Zwangsversteigerung ist unrealistisch. Das Objekt hängt im Amtsgericht aus, steht im Internet und in zahlreichen Versteigerungskalendern. Daher sollte man nie den Vertragsentwurf des Maklers akzeptieren.

Interessant wird der Bietvertrag erst, wenn es sich um eine echte Ausbietungsgarantie handelt. Diese garantiert dem Bieter, dass er die Konkurrenz im Versteigerungstermin „ausbieten“ darf. Dafür dass der Bieter sich verpflichtet, das vereinbarte Mindestgebot abzugeben, gewährt der Gläubiger einen Überbietschutz. Der vereinbarte Überbietschutz bewirkt, dass Sie mehr bieten dürfen, als Sie bezahlen müssen. Sie zahlen nur das vereinbarte Mindestgebot, selbst wenn fremde Gebote Sie zwingen, mehr zu bieten. Grundsätzlich ist es durch diese Konstruktion sogar möglich, im ersten Termin den Zuschlag für weniger als 50 % vom Verkehrswert zu erhalten, obwohl die Wertgrenzen noch gelten. Dabei handelt es sich nicht um einen Rabatt, sondern um eine Preisspanne, in der der vereinbarte Mindestpreis gleichzeitig, der zu zahlende Preis ist. Sobald die Preisspanne nach oben durchbrochen wird, erlischt die gesamte Vereinbarung.

Obwohl Bietverträge die Verpflichtung enthalten, ein Grundstück zu kaufen, muss der Vertrag nicht zwingend von einem Notar beurkundet werden. Im Zwangsversteigerungsverfahren wird eine fehlende Beurkundung nämlich mit dem Zuschlag geheilt. Daher sind sowohl ein Notarvertrag als auch eine private Vereinbarung möglich. Dies wurde vom Bundesgerichtshof in seiner Urteilsbegründung zu der Entscheidung BGH IV ZR 85/07 vom 16.01.2008 bestätigt.
Sie sollten daher darauf bestehen, dass Sie ihren eigenen Vertrag vorlegen dürfen und dieser ohne Notar geschlossen wird. Mit dem Zuschlag wird der Vertrag gültig.

Kleiner Tipp: Sie können in dem Vertrag grundsätzlich alles vereinbaren, aber nur zwei Punkte sind im Zweifelsfall einklagbar: der Überbietschutz und der Schadensersatz.

Kaufen oder Mieten?

In der heutigen Ausgabe berichtet das Handelsblatt über eine Studie des Instituts für deutsche Wirtschaft (IW) Köln zur altbekannten Gretchenfrage, ob Kaufen oder Mieten günstiger ist.
Darin kommen die Forscher zu der Erkenntnis, dass mit wenigen Ausnahmen  Käufer trotz der gestiegenen Immobilienpreise Eigentümer deutlich günstiger fahren als Mieter.



Eigenheim oder Mietwohnung?

 Als Begründung führen die Forscher vor allem die niedrigen Zinsen für Baufinanzierungen an. In Zeiten in den Käufer Ihre Wunschimmobilie für weniger als 2 % Zinsen bezahlen. Letztlich lässt sich dies leicht erklären, wenn man sich überlegt, dass Vermieter grundsätzlich eine Mietrendite Ihrer Objekte von über 4 % p. a. anstreben. Noch vor ein paar Jahren verlangten Banken neben der Tilgung 5 % Sollzinsen. Inzwischen gibt es Baugeld aber schon ab rund 1,5 % Zinsen, während der Vermieter immer noch gerne mindestens 4 % Rendite erwirtschaften möchte.

Warum Sie jetzt noch kaufen sollten - Handelsblatt 11.03.2015

Zur Studie :
http://www.iwkoeln.de/de/presse/pressemitteilungen/beitrag/deutscher-immobilienmarkt-kaufen-macht-fast-ueberall-noch-sinn-215715

Immobilien ersteigern als Alternative in der Niedrigzinsphase




Viele Menschen verbinden mit Zwangsversteigerungen eine vermeintliche Schnäppchenjagd für Abenteurer. Während es genug Informationen zum klassischen Wohnungskauf gibt, war eine umfassende Unterstützung für Bieter bisher Mangelware. Mit dem neuen Handbuch für Bieter aus dem Bottroper Four AIR Verlag wird der Kauf im Amtsgericht erstmals sicher und planbar.

Seit die Europäische Zentralbank die Sparzinsen für Tagesgeld und Festgeld faktisch abgeschafft hat, muss sich jeder einzelne Anleger fragen, wie er sein Geld anlegen will. Als Sparer erhält er weniger als 1 % Zinsen, während Baugeld so günstig ist wie nie. Immobilien sind nicht nur deshalb die größte Anlageklasse in Deutschland: Immobilien sind unabhängig von den Schwankungen der Börse und bieten langfristig Sicherheit. Deshalb stellt sich auch Mietern die Frage, ob sie bei diesem niedrigen Zinsniveau Mieter bleiben oder Eigentümer werden wollen.

Gerade weil in vielen Regionen die Immobilienpreise 2014 stark gestiegen sind, macht die Art des Immobilienerwerbs einen erheblichen Unterschied. Eine Zwangsversteigerung kann immer noch eine günstige Kaufgelegenheit sein. Pro Jahr finden in Deutschland ca. 40.000 Immobilienversteigerungen statt. Bei den meisten Versteigerungen handelt es sich um einfache Standardfälle. Der Kauf vor Gericht ist außerdem eine interessante Alternative zu einem herkömmlichen Erwerb, weil die Erwerbsnebenkosten deutlich niedriger sind. Bieter zahlen z. B. keine Maklerprovision.
Das Handbuch aus dem Four AIR Verlag führt Bieter sicher zur eigenen Immobilie in der Zwangsversteigerung bis zur Übergabe der Wohnung nach dem Zuschlag. Zum Einstieg in den Immobilienmarkt erklärt das Buch Grundsätzliches zur Eigentumswohnung, wie man beispielsweise die Teilungserklärung prüft, und hilft konkret bei der Finanzierung der Wunschimmobilie. Es folgen ausführliche Informationen, was bei der Immobiliensuche zu beachten ist und wie man eine Wohnung bewertet. Die Kapitel über den Ablauf einer Zwangsversteigerung und welche Absprachen im Vorfeld mit der Gläubigerbank möglich sind, enthalten keine allgemeinen Tipps, man solle z. B. sich ein Limit setzen. Stattdessen werden Bietinteressenten in die Lage versetzt, mit der Gläubigerbank auf Augenhöhe zu verhandeln. Dazu erklärt der Autor Matthias Renner die taktischen Möglichkeiten der Banken und deren Grenzen. Mithilfe der Grundbucheintragungen kann man die Höhe der Restschuld schätzen und dies in den Verhandlungen über einen Bietvertrag mit der Gläubigerbank gewinnbringend für sich einsetzen. Der Gewinner der Auktion steht häufig bereits im Vorfeld fest, weil ein Bietvertrag mit Überbietschutz ihm den Zuschlag garantiert.

Der Four AIR Verlag bietet auf seiner Website dazu passend fertig vorbereitete Bietverträge und weitere leicht verständliche Formulare rund um den Kauf einer Wohnung. Vor allem der neuartige Gutachtenservice hilft bei der Identifizierung risikoarmer Standardfälle. Der Gutachtenservice bewertet nach einem standardisierten Verfahren gerichtliche Verkehrswertgutachten. Die Bewertung erfolgt mittels dem Farbsystem einer Verkehrsampel. Die Einschätzung Grün wird nur vergeben, wenn alle Kategorien mit Grün bewertet wurden. Dieser Service erleichtert vor allem Einsteigern die Bewertung der Wohnungen und den Einstieg in den Immobilienmarkt.

Die Eigentumswohnung: Auswahl und Kauf von Immobilien in der Zwangsversteigerung
 

Taschenbuch: 204 Seiten                                           ebook: Kindle Edition
ISBN-10: 398171606X                                               ASIN: B00SR83SFQ
ISBN-13: 978-3981716061                                         ISBN-13: 978-3981716092

Kontakt

Four AIR GmbH

Fontanestr.12 B
46242 Bottrop


Ihr Ansprechpartner: Matthias Renner
Telefon     0173/5338357
E-Mail     matthias.renner@fourair.eu
Die folgenden Downloads sind für Journalisten honorarfrei.

Der in 2015 neu gegründete Unternehmensbereich Verlagswesen der Bottroper Four AIR GmbH ist spezialisiert auf Fachpublikation und Dienstleistungen rund um den Erwerb einer Immobilie in der Zwangsversteigerung. Der Verlag bietet standardisierte und daher kostengünstige Lösungen für die Auswahl und den Kauf von Immobilien. Das Handbuch für Bieter hat es bei bei amazon.de auf Anhieb in die Top 10 Bücher zur Zwangsversteigerung geschafft

Der Geschäftsführer Matthias Renner ist gelernter Bankkaufmann und absolvierte an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Essen ein berufsbegleitendes Studium der Betriebswirtschaftslehre. Er verfügt über 15 Jahre Berufserfahrung in einer großen deutschen Bank.